Sitzung: 22.05.2024 Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-1209
Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den in den Landschaftsschutzgebieten
2.2.05 „Hastehausen-Hanloer Mark“ und 2.2.06 „Gladbeck-Hövel“ geltenden
Verboten des Landschaftsplanes Rorup für die Querschnittsumgestaltung der B 525
zu.
Herr Steinhoff erläutert die Lage des Vorhabens im Landschaftsschutzgebiet und das deshalb geltende Bauverbot.
Erste Gespräche zu der Baumaßnahme, so Herr Steinhoff weiter, seien vor 2 Jahren geführt worden. In der Folge seien landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzprüfung erstellt worden, es seien umfangreiche Kartierungen erfolgt.
Herr Epmann erklärt, dass es sich hier um den wichtigsten Lückenschluss des Radwegenetzes im Kreis Coesfeld handele.
Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der von 10.000 Fahrzeugen täglich befahrenen Bundesstraße sei die Erstellung des parallel verlaufenden Wirtschaftsweges, sodass auch direkte Zufahrten entfallen könnten. Herr Epmann erläutert die Anbindung des Wirtschaftsweges. Bei unveränderter Fahrbahnbreite werde so ein sicheres Abbiegen ermöglicht.
Auf die Frage von Herrn Löbbering bestätigt Herr Epmann, dass die Bushaltestelle barrierefrei errichtet werde.
Herr Brüning kritisiert, dass hier mit auswändigen Versiegelungen vorwiegend von Ackerland sehr schneller Autoverkehr gefördert werde. Dazu kämen der landwirtschaftliche und der Busverkehr.
Herr Epmann erwidert, dass mit der Trennung der Verkehrsarten eine ausgewogene Lösung gefunden worden sei. Im Vordergrund stehe die sichere Führung des Radverkehrs und der Schutz der Wanderer. Dazu seien die Versiegelungen erforderlich, die im unmittelbaren Eingriffsbereich kompensiert werden könnten.
Auf die Bitte von Herrn Twent erläutert Herr Epmann die alternative Führung des Wanderweges zur Waldkapelle.
Die Frage von Herrn Bontrup nach der Zahl der Radfahrer kann Herr Epmann nicht konkret beantworten, er weist aber darauf hin, dass es sich hier nicht um eine touristische Strecke, sondern um eine viel genutzte und wegen ihrer Kürze attraktive Alltagsverbindung handele. Die Breite von 3 Metern sei für 500 Radfahrer pro Tag ausgelegt.
Herr Löbbering wendet ein, dass die dreispurige Straßenführung im Widerspruch zu den Zielen der Verkehrswende stehe.
Dem entgegnet Herr Epmann, dass so Abbiegeprozesse entflochten werden könnten. Man habe bei der Planung alle Verkehrsarten im Blick.
Auf den Hinweis von Herrn Löbbering auf Verkehrsmodelle in den Niederlanden gibt Herr Becks zu bedenken, dass diese mit einem hohen Flächenverbrauch einhergingen.
Herr Holz lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja: |
9 |
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Nein: |
3 |
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Enthaltung: |
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